02.07.2010
KfW hat geänderte Förderkonditionen
Die KfW-Förderbank hat die Konditionen für energetischen Sanierungsmaßnahmen und die Gebäudekategorien zum 1. Juli 2010 geändert.
Im Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" gilt seither ein einheitlicher Zinssatz für Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Neu eingeführt wurden die Kategorien KfW-Effizienzhaus 55 und 70, dafür entfällt das KfW-Effizienzhaus 130. Es gilt weiterhin: Je besser der erreichte energetische Standard, desto höher der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss.
Auch im Neubaubereich, Programm ?Energieeffizient Bauen?, ist der Kreditzinssatz für alle Effizienzhäuser einheitlich. Das Effizienzhaus 85 wird nicht mehr gefördert. Dafür gibt es nun auch für den Kauf oder Bau von KfW-Effizienzhäusern 55 und 40 eine Förderung.
Neu ist, dass die besten energetischen Standards mit einem Tilgungszuschuss belohnt werden: 5 % für ein KfW-Effizienzhaus 50 oder Passivhaus und 10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40.
Die Förderung von Einzelmaßnahmen wie der Heizungsmodernisierung mit Investitionszuschüssen blieb unverändert.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen der KfW.
