1 Jahr EEWärmeG

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1 JAHR EEWäRMEG

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24.05.2010
1 Jahr EEWärmeG

Seit dem 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft.

Was ist das EEWärmeG?
Es gehört zu einem Paket von 14 gesetzlichen Maßnahmen und Verordnungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl oder Kohle und Kernkraft verringert werden soll und hat sich auch im EU-Vergleich als besonders effizientes Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien erwiesen.

Das Ziel
Das Wärmegesetz legt fest, dass in Deutschland spätestens im Jahr 2020 14 Prozent der Wärme aus Erneuerbaren Energien stammen muss. Ziel ist der Umweltschutz und die Verringerung schädlicher Treibhausgase, aber auch eine sichere und nachhaltige Energieversorgung.

Die Vorgaben
Das Wärmegesetz schreibt vor, dass neue Gebäude einen Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken: min. 15 % bei solarer Strahlungsenergie, min. 50 % bei Biomasse und min. 50 % bei Wärmepumpen bzw. Erd- und Umweltwärme.

Die Ergebnisse
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien 500 Bauunternehmen, gewerbliche Bauträger, Architekten und Planungsbüros nach ihren Erfahrungen befragt. 80 % der befragten Unternehmen schätzen das Wärmegesetz als sinnvoll ein und ziehen insgesamt eine positive Bilanz:
- 65,4 % der Neubauten wurden mit einer Heizungsanlage, die erneuerbare Energien nutzt, ausgestattet.
- 32,2 % der Bauherren erfüllten Vorgaben aus dem Wärmegesetz durch Ersatzmaßnahmen wie z.B. höhere Wärmedämmung oder Anschluss an Nah- oder Fernwärme.
- Bei 34 Prozent der Neubauten wurden die gesetzlichen Mindestanteile für Erneuerbare Energien in den Neubauprojekten 2009 sogar übertroffen.
- Ein Drittel der Bauherren in 2009 begrüßt das Gesetz. Etwa die Hälfte steht ihm neutral gegenüber.

EEG: Was ist neu?
Im Jahr 2009 wurden die gesetzlichen Vorgaben – je nach Standort und technischen Gegebenheiten - wie folgt umgesetzt:
- 39 % Solarthermieanlagen
- 27 % Erdwärme-Heizungen
- 14,5 % Umweltwärme
- 13,6 % Holz- oder Pelletheizungen
- 5 % gasförmige Biomasse
- 1 % flüssige Biomasse

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